Bevor Ihr Arbeitgeber Sie in die Wüste schickt, schauen Sie doch mal bei uns vorbei!
Wir beraten unsere Mitglieder in Fragen des Sozial- und Arbeitsrechts.
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung gewährt ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und allen Gebieten, die der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet sind. Die KAB ist ein Verband mit berufs- und sozialpolitischer Zielsetzung. Daher ist sie berechtigt, ihre Mitglieder vor den jeweiligen Gerichten zu vertreten.
Die 3 Säulen des KAB-Rechtsschutzes:
1. Säule: Rechtsberatung
Rechtsberatung ist das Erteilen einer mündlichen oder schriftlichen Auskunft einschließlich von Vorschlägen über das weitere Vorgehen. Die Rechtsberatung der KAB-Mitglieder erfolgt im Bereich des Arbeitsrechtes und in den Bereichen, die der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet sind.
2. Säule: Rechtshilfe
Rechtshilfe ist die mündliche oder schriftliche Verhandlung mit Behörden, insbesondere Sozialversicherungsträgern und mit Arbeitgebern. Die Rechtshilfe für KAB-Mitglieder erfolgt ebenfalls im Bereich des Arbeitsrechtes und in den Bereichen, die der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet sind.
3. Säule: Rechtsvertretung
Rechtsvertretung ist die Einleitung und Durchführung gerichtlicher Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Die Rechtsvertretung der Mitglieder vor den Arbeitsgerichten ist in der ersten Instanz möglich. Die Rechtsvertretung vor den Sozialgerichten ist in allen drei Instanzen möglich.
Kontakt
Stefanie Seeländer
KAB DV Köln
info[at]kabdvkoeln.de
Tel. 0221/8455262-0