KAB vor Ort
Darum geht's
Das Bedingungslose Grundeinkommen

Zeitsouveränität und Vereinbarkeit, also die flexible und selbstbestimmte Aufteilung der Lebenszeit und somit die Möglichkeit zur Entwicklung von integrierten Lebens- und Arbeitsentwürfen ist eine Kernforderung der KAB. Ein bedingungsloses Grundeinkommen kann dieses Anliegen ökonomisch bzw. sozial umsetzen.

Einsatz für die Tätigkeitsgesellschaft

Mit der Vision einer Tätigkeitsgesellschaft und dem Instrument eines Garantierten Grundeinkommens beschreibt die KAB eine Alternative zur derzeitigen Verfasstheit der Arbeitsgesellschaft. Ein Kernanliegen der Tätigkeitsgesellschaft ist die Überwindung der Vereinseitigung auf Erwerbsarbeit gegenüber anderen menschlichen Tätigkeiten und Handlungsfeldern.

Wir setzen uns für eine solidarische Gesellschaft ein, in der alle Menschen gewiss sein können, dass für ihre existentiellen Bedürfnisse verlässlich gesorgt wird. Dies ermöglicht Menschen zum einen zwischen verschiedenen Tätigkeiten, je nach Lebenssituation, zu wählen – bezahlt oder unbezahlt, produzierend oder pflegend – und zwingt sie nicht mehr, wie bisher dazu, alles einer auf Marktlogik reduzierten Wirtschaft unterzuordnen: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Freizeit, Weiterbildung, Verdienst und Arbeitszeit, Sorgearbeit, Gemeinwesen bezogene Arbeit und Weiterbildung sind für den Fortbestand unserer Gesellschaft genauso wichtig wie Erwerbsarbeit. Die Risiken einer veränderten Arbeitswelt (Digitalisierung, Zeitarbeit, befristete Arbeitsverträge, Verlust des Arbeitsplatzes durch Corona etc.) werden nicht individualisiert, sondern gesellschaftlich abgefedert.

Mit der Gleichwertigkeit aller Formen menschlicher Tätigkeit werden die Menschen selbst entscheiden können, wie sie ihre Gewichte innerhalb der Triade der Arbeit verteilen. Der Natur des Menschen entspricht es, dass sich diese Schwerpunktsetzungen je nach Lebenssituation (Arbeit, Familie, Bildungszeiträume etc.) verändern können.

Bedingungsloses Grundeinkommen

Zeitsouveränität und Vereinbarkeit, also die flexible und selbstbestimmte Aufteilung der Lebenszeit und somit die Möglichkeit zur Entwicklung von integrierten Lebens- und Arbeitsentwürfen, muss jedoch auf eine belastbare Grundlage gestellt werden. Ein bedingungsloses Grundeinkommen kann dieses Anliegen ökonomisch bzw. sozial umsetzen.

Die Kriterien des Garantierten Grundeinkommens sind für die KAB Deutschlands:

  • universell: Rechtsanspruch für jede Bürgerin und jeden Bürger, unabhängig von Einkommen, Vermögen und Lebensweise.
     
  • personenbezogen: individueller Anspruch ab dem Tag der Geburt, eigenständige Existenzsicherung für jede Frau, jeden Mann, jedes Kind, keine gegenseitige Anrechnung im Rahmen von Bedarfsgemeinschaften.
     
  • existenzsichernd: Garantie des soziokulturellen Existenzminimums, d.h. dem sozialen und kulturellem Standard entsprechende Lebensführung, die eine gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme gewährleistet.
     
  • voraussetzungslos: bedingungslos, keine Kontrolle, keine Zwangsmaßnahmen, positives Menschenbild.

Die KAB setzt sich seit ihrem Bundesverbandstages 2007 für ein solches ein und hat ein eigenes Grundeinkommensmodell entwickelt: Jede Bürgerin, jeder Bürger (jede Frau, jeder Mann, jedes Kind, ohne gegenseitige Anrechnung im Rahmen von Bedarfsgemeinschaften) hat bedingungslos einen individuellen gesetzlichen Anspruch auf eine bedingungslose und menschenwürdige Existenzsicherung durch das Gemeinwesen.

Das soziokulturelle Existenzminimums, d.h. eine dem sozialen und kulturellem Standard entsprechende Lebensführung, die eine gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme ermöglicht, soll damit gewährleistet sein. - universell, personenbezogen, existenzsichernd und voraussetzungslos.

Flyer

Kommission Grundeinkommen

Ansprechpartnerin:

Andrea Hoffmeier
info[at]kabdvkoeln.de