KAB vor Ort

Die Arbeitsgerichte fällen Entscheidungen in Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Arbeitsverhältnis sowie in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes. Jede Kammer bei den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten besteht aus einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern. Eine ehrenamtliche Richterposition wird von der Arbeitgeberseite und die andere von der Arbeitnehmerseite besetzt.

Die ehrenamtlichen Richter/innen nehmen grundsätzlich an allen zu treffenden Entscheidungen während der Kammer- oder Verhandlungstermine teil, sofern diese nicht ausschließlich der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter obliegen, wie zum Beispiel bei Anerkenntnis- oder Versäumnisurteilen. Alle drei Richter/innen der Kammer sind unabhängig, unterliegen ausschließlich dem Gesetz und haben die gleichen Rechte und Pflichten. Mit sozialer Verantwortung und Praxisbezug arbeiten sie gemeinsam und unparteiisch vor allem darauf hin, Streitigkeiten durch eine ausführliche Erörterung des Falls mit den Parteien beizulegen. In den Sitzungen, die von der Berufsrichterin bzw. dem Berufsrichter geleitet werden, haben auch die ehrenamtlichen Richter/innen das Recht, Fragen zur Klärung des Sachverhalts an die Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu stellen. Die Beisitzer sind zur Verschwiegenheit über die Beratungen der Kammer verpflichtet. Bei den Kammerterminen der Gerichte sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und -richtern beteiligt. Mit sozialer Verantwortung und Praxisbezug arbeiten sie unparteiisch vor allem darauf hin, Streitigkeiten durch eine ausführliche Erörterung des Falls mit den Parteien und ihren Vertretern beizulegen.

Hast du Interesse und möchtetst dich über die Voraussetzungen für ehrenamtliche Richter*innen informieren? Dann melde dich einfach unter info[at]kabdvkoeln.de