KAB vor Ort

Anträge

Antrag auf Änderung der Satzung

Antrag auf Änderung der Satzung

Antragstellende: KAB Diözesanvorstand

Der Diözesantag der KAB im Erzbistum Köln möge beschließen:


Die Satzung wird um einen neuen Paragraphen 3 ergänzt.
§ 3 Übernahme von Ordnungen des Erzbistums Köln
(1) Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse finden in ihrer jeweiligen, im Amtsblatt des Erzbistums Köln veröffentlichten Fassung, Anwendung.
(2) Die „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung PrävO)“ und die“Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz-und hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung)” finden in ihrer jeweils geltenden, im Amtsblatt der Erzdiözese Köln veröffentlichten Fassung, Anwendung.

Der Paragraph 8 wird wie folgt geändert:
§ 8 Diözesanvorstand
(1) Der Diözesanvorstand besteht aus
1. dem vierköpfigen Diözesanvorstand, der geschlechterparitätisch besetzt sein soll. Und in dem eine Person das Amt der geistlichen Leitung ausübt. Der*Die Geistliche Leiter*in wird nach seiner*ihrer Wahl durch den Diözesantag der KAB dem Erzbischof von Köln zur Ernennung vorgeschlagen.
2.dem*der Diözesansekretär*in,
3.dem*der Vorsitzenden des Trägerverbandes der KAB im Erzbistum Köln e.V.
3. die Fachfrau oder ein Fachmann in Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten des Trägerver-bandes der KAB im Erzbistum Köln e.V.

Begründung:
Das Erzbistum Köln hat angekündigt, dass es nur noch finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, wenn die kirchliche Grundordnung anerkannt und die Anerkennung der Präventionsordnung in die Satzung aufgenommen werden.
Bei der Satzungsänderung im Jahr 2024 wurde nicht berücksichtigt, dass der*die Vorsitzende des Trägerverbandes bereits Mitglied des Diözesanvorstandes ist.

Für die Antragsteller
22.09.2025
KAB Diözesanvorstand