Sozialwahlen 2023

Sei dabei und gestalte die soziale Selbstverwaltung aktiv mit!

Wir gestalten die Sozialversicherung mit!

Die Sozialversicherung in Deutschland ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das als Teil der sozialen Sicherung eine herausragende Rolle spielt. Die Sozialversicherungen verwalten sich selbst. Sie sind organisatorisch und finanziell unabhängig vom Staat.

Die Selbstverwaltung und damit die Mitwirkung und Beteiligung der Versichertengemeinschaft war seit jeher das tragende Prinzip der Sozialversicherung. Alle sechs Jahre werden die Vertreter*innen von Beschäftigten und Arbeitgebern in den Selbstverwaltungen neu gewählt.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA NRW) gestaltet die Sozialversicherungen mit. Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) ist ein Zusammenschluss von drei christlichen Verbänden. Gemeinsam treten Kolping, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA).

 

Was wird bei den Sozialwahlen gewählt?

Im Rahmen der Sozialwahlen wird die Selbstverwaltung der Gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung gewählt. Konkret gewählt werden

  • die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen,
  • die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherung,

• Vertreterversammlungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Wer wählt bei den Sozialwahlen?

Versicherte und Arbeitgeber wählen. Dabei sind die Abstimmungen strikt getrennt. Die Arbeitgeber wählen die Arbeitgebervertreter*innen, die Versicherten wählen die Versichertenvertreter*innen.

 

Was ist eine Friedenswahl?

Dabei handelt es sich um eine "Wahl ohne Wahlhandlung".

Gibt es z. B. genauso viele Kandidat*innen wie es zu besetzende Mandate gibt oder wird nur eine Liste eingereicht, dann fällt die tatsächliche Wahl aus und die Verbände und Organisationen von Arbeitgebern und Versicherten stimmen sich darüber ab, wie die Mandate verteilt werden. Dieses Verfahren der Friedenswahl findet sich überwiegend in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen etc.) bei den meisten regionalen Rentenversicherungsträgern (DRV-Rheinland, DRV Westfalen etc.) sowie den Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK-Nordwest, AOK-Rheinland/Hamburg etc.).

Bei der DRV Bund sowie den Ersatzkassen finden Urwahlen in Form einer Briefwahl statt.

 

Wer entscheidet, welche ACA Kandidat*innen aufgestellt werden

Die Mitgliedsorganisationen der ACA schlagen dem ACA Vorstand interessierte Kandidat*innen vor. Der Vorstand prüft die Voraussetzungen und erstellt eine Vorschlagsliste zur Beschlussfassung bei der ACA Delegiertenversammlung, dem höchsten Organ der ACA NRW.

Bei den Sozialversicherungsträgern, die bundesweit organisiert sind, liegt das Vorschlagsrecht bei der Bundes-ACA. Dies sind z.B. die Berufsgenossenschaften der gesetzlichen Unfallversicherung, die DRV Bund und die DRV Knappschaft-Bahn-See, länderübergreifenden Krankenkassen und alle Ersatzkassen.

 

Wahl- bzw. Amtszeit?

Die freien und geheimen Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Die letzte Wahl fand 2017 statt. Die nächste wird daher 2023 stattfinden.

 

Was ist die Aufgabe der "Sozialen Selbstverwaltung"?

Die Vertreter*innen der Versichertenparlamente, die bei der Sozialwahl bestimmt werden, wachen ehrenamtlich darüber, ob bei den Versicherungen alles mit rechten Dingen zugeht. Dabei kontrollieren sie nicht nur die Arbeit der Verwaltung, sondern treffen auch wichtige Entscheidungen. Zum Beispiel, welche Leistungen die Krankenkassen neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben zusätzlich erbringen oder ob sie mit Bonusprogrammen zum gesunden Leben animieren wollen. Außerdem wählen die Mitglieder der Versichertenparlamente die Vorstände der Kassen.

 

Sind die Vertreter*innen rechenschaftspflichtig?

Nein, das sind sie nicht! Die Sozialversicherungsträger sind zwar verpflichtet, einen jährlichen Geschäftsbericht zu veröffentlichen, die Darstellung der Selbstverwaltung aber ist nicht zwingend.

Die ACA erwartet aber, dass alle ACA-Selbstverwalter*innen über ihre Tätigkeit berichten. Das kann in den Organen und Strukturen der ACA-NRW sowie den entsendenden Mitgliedsorganisationen erfolgen.

 

Ist die Funktion haupt- oder ehrenamtlich?

Soziale Selbstverwaltung wird grundsätzlich durch die Vertreter*innen der Versicherten sowie Arbeitgeber ehrenamtlich ausgeübt.

 

Wie kann ich kandidieren?

Mitgliedschaft in einer Organisation

Grundvoraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einem der Mitgliedsorganisationen der ACA. Diese sind auf Bundesebene der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA), Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB-Deutschland) und dem Kolpingwerk-Deutschland.

In NRW sind folgende Organisationen in der ACA vereint: Christliche Arbeiterjugend (CAJ Aachen, Essen, Köln und Münster), Evangelische Arbeitnehmerbewegung (EAB Landesverband NRW), KAB Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn und Kolping Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn.

Beschäftigungsverhältnis

Kandidat*innen sollten in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

Mitgliedschaft bei einem Sozialversicherungsträger

Die letzte Voraussetzung besteht darin, dass die Kandidat*innen ihr Versicherungskonto bei dem DRV Regionalträger haben, wo sie ein Mandat anstreben. (DRV Rheinland oder DRV Westfalen)

Für ein Mandat bei der AOK gilt dies ebenfalls. Hier muss die Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg oder AOK Nordwest vorliegen.

 

Hast du Lust, dich in der sozialen Selbstverwaltung einzubringen?

Dann melde dich bis zum 30.04.2022 bei uns unter: info@kabdvkoeln.de, oder telefonisch unter 0221/8455262-0.